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Stromversorger dürfen Haushalte abklemmen

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Stromversorger dürfen Haushalte abklemmen. Die Stromrechnung aus Protest gegen die Energiepreise nicht zu bezahlen ist anscheinend doch der falsche Weg. Energieversorger dürfen Kunden den Strom offiziell abstellen, urteilte der BGH.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden

Energieversorger dürfen nun mit Genehmigung des Bundesgerichtshofes ihren säumigen Zahlern auch weiterhin den Strom abdrehen. So lautete nämlich jüngst dessen Entscheidung per rechtskräftigem Urteil. Ein Kunde, der aus Protest über die hohen Energiekosten, seine Rechnung nicht bezahlen will, muss nun wenigstens doch einen Teil des Rechnungsbetrages bezahlen. Andernfalls dürften die Unternehmen den säumigen Kunden tatsächlich von der Versorgung ausnehmen.

Ein Fallbeispiel

Der Fall stammt aus dem Jahr 2009. Der Schreibwarenhändler hatte aus Protest gegen Preiserhöhungen aus dem Jahre 2008 seine Jahresrechnung in Höhe von gut 1000 Euro für sein Ladengeschäft vorsätzlich nicht bezahlt. Laut richterlicher Entscheidung sei die darauf verhängte Stromsperre gerechtfertigt gewesen. Zur Begründung erklärt der Richter noch, dass der Kläger wenigstens den vereinbarten Basispreis in Höhe von 1005 Euro hätte zahlen müssen. Weder der Schreibwarenhändler noch RWE wollten zum Urteil Stellung nehmen.

Der Geschäftsmann hatte gegen die Sperre auch deswegen geklagt, weil er feststellen lassen wollte, ob dass das Abstellen eventuell rechtswidrig gewesen sein könnte. Mehrere Wochen war sein Laden nämlich vom Netz abgeklemmt und das habe ihm dauerhaft geschadet.  Bereits die Vorinstanzen hatten seine Klage aber abgewiesen.

Natürlich wird der Schreibwarenhändler in dieser Sache durch einen Juristen vertreten. Dieser denkt nun über eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht nach. Dabei geht es weniger darum, ob gezahlt werden muss oder nicht. Er vertritt vielmehr die Auffassung, dass der „Normalverbraucher“ anhand einer Stromrechnung wohl kaum erkennen kann, welchen Grundpreis er zahlen müsste und bei welchem Betrag genau die von ihm nicht akzeptierte Preiserhöhung anfangen würde. So jedenfalls kommentierte er das gesprochene Urteil. Anscheinend verlange der BGH aber genau diese Art Rechenkünste von den Energieabnehmern. Das aber höhlt den Verbraucherschutz aus – meint besagter Anwalt. Er wird seinem Mandanten deswegen den Gang zum Verfassungsgericht empfehlen. Nun bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des BGH sich auswirken wird.

Stromsperren sind gesetzlich erlaubt

Es ist den Energieversorgern laut Gesetz erlaubt, Kunden den Strom abzuschalten sobald diese einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro erreichen und dafür keine schlüssige Begründung haben. Die Maßnahme muss außerdem die Grenzen der Verhältnismäßigkeit wahren. Die Bundesnetzagentur fand dabei heraus, dass es allein im Jahr 2011 über 300 000 Stromsperren gegeben hat.

Beeindruckender Weise sind fast ausnahmslos Hartz-IV-Empfänger oder Menschen mit sehr niedrigen Einkommen von diesen Maßnahmen betroffen. Sperren dieser Art wurden in der Vergangenheit bei Rückständen ab rund 120 Euro angedroht. Allerdings sei es so, dass das reale Stromabstellen dann nicht sofort durchgeführt werde. Scheinbar handelt es sich doch um eine Ermessenssache.

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